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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Grundlagen für die Zusammenarbeit mit AutoPragma im Bereich Unternehmensentwicklung und Beratung.

Stand: DATEN_HIER – Datum
Diese AGB sind auf die überwiegend geschäftliche Zusammenarbeit mit Kfz-Werkstätten und Unternehmern ausgerichtet. Vor Veröffentlichung sollten Rechtsform, Zielgruppe, konkrete Leistungen, Preise und Vertragsabläufe anwaltlich geprüft werden.

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge über Beratungs-, Analyse-, Unternehmensentwicklungs-, Digitalisierungs- und Sparringsleistungen von AutoPragma. AutoPragma richtet sich grundsätzlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

§ 2 Vertragsschluss

Darstellungen auf der Website sind grundsätzlich kein verbindliches Angebot. Ein Vertrag kommt durch individuelles Angebot, Auftragsbestätigung oder sonstige eindeutige Vereinbarung zustande.

§ 3 Leistungsumfang

Der konkrete Umfang richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.

§ 4 Beratungscharakter und keine Erfolgsgarantie

AutoPragma schuldet die vereinbarte Beratungs- oder Analyseleistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, Umsatz, Gewinn oder eine bestimmte Kostenersparnis. Unternehmerische Entscheidungen verbleiben beim Kunden.

§ 5 Mitwirkungspflichten

Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Unterlagen und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund verspäteter, unvollständiger oder unrichtiger Angaben können zusätzliche Kosten verursachen, soweit dies vereinbart wurde.

§ 6 Vertraulichkeit

Vertrauliche Informationen des Kunden werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Gesetzliche Offenlegungspflichten und die notwendige Einbindung geeigneter Dienstleister bleiben unberührt.

§ 7 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 8 Nutzungsrechte

Individuell erstellte Arbeitsergebnisse dürfen vom Kunden für eigene betriebliche Zwecke genutzt werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Allgemeines Know-how, Methoden und nicht kundenspezifische Vorlagen bleiben bei AutoPragma.

§ 9 Vergütung

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug zu bezahlen.

§ 10 Termine

Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs können angemessene Terminverschiebungen verursachen.

§ 11 Haftung

AutoPragma haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit gesetzlich vorgeschrieben. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AutoPragma – soweit zulässig – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

§ 13 Laufende Verträge

Bei laufenden Beratungs- oder Sparringsverträgen gelten die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 14 Individuelle Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Änderungen und Ergänzungen sollten aus Nachweisgründen in Textform dokumentiert werden.

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit eine Rechtswahl zulässig ist. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von AutoPragma als Gerichtsstand vereinbart werden.

§ 16 Verbraucherstreitbeilegung

AutoPragma ist grundsätzlich nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht im Einzelfall eine gesetzliche Verpflichtung oder ausdrücklich übernommene Verpflichtung besteht.

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Unternehmensentwicklung für inhabergeführte Kfz-Werkstätten. Praxisnah, zahlenbasiert und mit dem Blick für die Zusammenhänge zwischen Werkstatt und Wirtschaftlichkeit.

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